IVF-Fonds

Kinderwunsch – Kosten.

70% Kostenrückerstattung möglich! 

In Österreich wird In-vitro-Fertilisation für teilnahmeberechtigte heterosexuelle und lesbische Paare vom österreichischen IVF-Fonds gefördert.

Sollten Sie ein Paar sein, das In-Vitro-Fertilisation benötigt, wird unser Team Ihre Anspruchsberechtigung für finanzielle Unterstützung durch IVF-Fonds prüfen. Sollten Sie teilnahmeberechtigt sein, d.h. die Kriterien des IVF-Fonds erfüllen, übernehmen wir den administrativen Aufwand der Registrierung beim IVF-Fonds. So können Sie sich ganz auf Ihren Behandlungszyklus konzentrieren.

Was ist der IVF-Fonds?

IVF-Fonds ist eine österreichische Bundesinstitution, die finanzielle Unterstützung für Paare anbietet, die In-vitro-Fertilisation benötigen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Welche Kosten übernimmt der IVF-Fonds?

IVF-Fonds übernimmt 70% der Kosten für maximal 4 Behandlungszyklen (inklusive in deren Rahmen benötigte Medikamente) pro Paar und pro erreichte Schwangerschaft. Dreißig Prozent der Kosten bleiben bei dem Paar und sind vor dem Embryonentransfer zu zahlen.

Eine Schwangerschaft wird im IVF-Fonds-Gesetz als der durch eine Ultraschalluntersuchung festgestellte Herzschlag des Fötus definiert, oder auch als eindeutig nachgewiesene Eileiterschwangerschaft.

Welche Kosten werden nicht vom IVF-Fonds übernommen?

Die folgenden Leistungen werden nicht gefördert:

  • Erstkonsultation
  • Intrauterine Insemination
  • Medizinische und/oder Laborverfahren, die zusätzlich zu einer herkömmlichen IVF-Behandlung dazukommen
  • Vollnarkose
  • Spermienzellenaspiration (PESA, TESA)
  • Bereitstellung von Spendersamen oder von gespendeten Eizellen
  • Alle gesetzlich vorgesehenen Testungen im Rahmen eines Verfahren mit gespendetem Samen oder Eizellen

Bitte beachten Sie: Der IVF-Fonds übernimmt keine finanzielle Unterstützung, wenn eine Patientin / ein Patient freiwillig sterilisiert ist!

Wer hat Anspruch auf Unterstützung durch den IVF-Fonds?

  • Heterosexuelle oder lesbische Paare, die verheiratet sind oder eine offiziell eingetragene Partnerschaft bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft führen.
  • Paare, bei welchen die biologische Mutter unter 40 Jahre alt ist und der Mann bzw. die andere Partnerin unter 50 Jahre alt ist.
  • Paare, bei welchen beide Partner oder Ehepartner eine gültige österreichische Krankenversicherung haben
  • Beide Partner haben österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft bzw. haben einer gültigen österreichischen Aufenthaltsgenehmigung
  • Paare mit mindestens einer von den folgenden medizinischen Indikationen:
  • Nicht-funktionsfähige Eileiter

    • Endometriose

    • PCO-Syndrom (Polyzystisches Ovar Syndrom)

    • Männliche Infertilität

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Welche Verpflichtungen haben die PatientInnen gegenüber den IVF-Fonds?

Sie müssen das Ergebnis Ihrer Schwangerschaft innerhalb von drei Monaten (ab Datum des Ergebnisses der Schwangerschaft) offiziell zu melden.

Falls Sie diese Informationen nicht an den IVF-Fonds übermitteln, müssen Sie den Zuschuss in voller Höhe zurückzahlen!

http://www.ivf-gesellschaft.at/index.php?id=107

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